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Staatsanwaltschaft: Franzose nutzte 480 Aluminiumphosphidkapseln zur Begasung seiner Wohnung in Piantini

SANTO DOMINGO.-Der Antrag der Staatsanwaltschaft auf Zwangsmaßnahmen gegen den Franzosen Georges Antoine Thevenet besagt, dass er etwa 480 Aluminiumphosphidkapseln zur Begasung des neunten Stockwerks eines Wohnturms im Piantini-Viertel des Nationaldistrikts verwendet hat, wo eine Frau und ihr zwei Monate altes Baby ums Leben kamen.

Die Staatsanwaltschaft gibt an, dass die Begasung am Freitag, den 19. Januar, um 16:00 Uhr begann und dass der Mann diese Menge des Produkts „Quickphos 56 FT 480 Tabletten“ platzierte, bei dem es sich „um ein für den Menschen hochgiftiges Produkt der Klasse I aufgrund seiner LD50 (letale Dosis bei 50 %) handelt“.

Das Dokument erläutert, dass Thevenet zunächst gemeinsam mit Frau Andrea Sofía Pimentel Cheda, der Bewohnerin der Wohnung, die Quadratmeterzahl des zu begasenden Bereichs vermessen und überprüft hat und ihr mitgeteilt hat, dass die Fenster nach dem Einbringen des Produkts geschlossen bleiben sollten.

Der Franzose gab laut Staatsanwaltschaft außerdem an, dass das Produkt nach 48 bis 72 Stunden seine Wirkung verliere und einen Staub hinterlasse, der bei geschlossenen Fenstern entfernt werden müsse.

Die Staatsanwaltschaft wirft Thevenet vor, die Begasung durchgeführt zu haben, ohne die anderen Bewohner des Turms zu benachrichtigen, „was einen eklatanten Verstoß gegen die Umwelttechnische Verordnung für den Umgang mit Pestiziden und deren Abfällen in der Landwirtschaft, Viehzucht, Forstwirtschaft und bei der städtischen Schädlingsbekämpfung darstellt“.

Das Gericht hat die Anhörung zur Zwangsmaßnahme gegen den Angeklagten, der sich in der Untersuchungshaftanstalt des Justizpalastes von Ciudad Nueva befindet, für morgen, Donnerstag, um 9:00 Uhr angesetzt.

Der Antrag wurde von Staatsanwalt Luis Tavares Peña von der Abteilung für die Untersuchung von Verbrechen und Straftaten gegen Personen und der Staatsanwältin des Nationalbezirks, Rosalba Ramos Castillo, wenige Stunden vor Ablauf der in der Verfassung festgelegten 48-Stunden-Frist gestellt.

Die Staatsanwaltschaft hat die vorliegende Handlung rechtlich als Verstoß gegen Artikel 319 des dominikanischen Strafgesetzbuches, Artikel 122 des Gesetzes Nr. 52-01 Allgemeines Gesundheitsgesetz, Artikel 97, 175 Ziffern 6 und 176 des Allgemeinen Umweltgesetzes 64-00 eingestuft.

Flüchtling

In dem Antrag auf Zwangsmaßnahmen gegen den Franzosen bezeichnet die Staatsanwaltschaft Karina Baussan, Eigentümerin der Wohnung 901 im 9. Stock des Da Silva 3-Turms im Piantini-Viertel des Nationaldistrikts, als „flüchtig“. Ihr wird vorgeworfen, Thevenet engagiert zu haben, obwohl sie „wusste“, dass er „kein professioneller Schädlingsbekämpfer“ sei.

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