SANTO DOMINGO.-Präsident Luis Abinader erließ das Dekret Nr. 268-25, mit dem eine Beratungskommission zur Untersuchung des der Dominikanischen Republik
Das Dokument besagt, dass die Mission der Exekutive die Vorschläge vorlegen muss, die sie aufgrund der durchgeführten Analyse für relevant hält.
Im Dekret heißt es, dass es sich bei der Stelle um eine befristete und ehrenamtliche Tätigkeit .Koordiniert wird es von Milton Leónidas Ray Guevara. Dem Ausschuss gehören auch Rechtsexperten mit Spezialisierung auf öffentliches und privates Recht: Jimena Conde Jiminán; Justo Pedro Castellanos Khoury; Juan Manuel Rosario; Belén Catalina del Toro; Lenis García Guzmán; Javier A. Suárez; Félix Tena de Sosa; und Jatzel Román González.
In dem Dekret heißt es, die Exekutive habe eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um die institutionellen Mechanismen zur Eindämmung irregulärer Einwanderung zu stärken. Eine dieser Maßnahmen ist die Untersuchung und Überprüfung des Rechtsrahmens für Einwanderung, um Vorschläge zu entwickeln, die in der Modernisierung und Aktualisierung dieser Vorschriften münden sollen.
Die erste Auslegung des Dokuments besagt, dass „die Dominikanische Republik gemäß der Verfassung ein sozialer und demokratischer Rechtsstaat ist, der in Form einer Einheitsrepublik organisiert ist und auf der Achtung der Menschenwürde, der Grundrechte, der Arbeit, der Volkssouveränität sowie der Gewaltenteilung und -unabhängigkeit beruht.“.
Ein weiterer Hinweis deutet darauf hin, dass das Land über eine privilegierte geografische Lage und eine nachhaltige wirtschaftliche, soziale und institutionelle Entwicklung verfügt, die es zu einem attraktiven Migrationsziel mit einem hohen Maß an Unregelmäßigkeit macht.
Er fügt hinzu, dass dies durch das Phänomen der Globalisierung noch verschärft und durch die Existenz zweier Nationen auf derselben Insel zusätzlich kompliziert wird, weshalb es unerlässlich sei, einen klaren, modernen Regulierungsrahmen zu formulieren, der den Bedürfnissen des dominikanischen Volkes entspricht.
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