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Die DGII veröffentlicht Vorschriften für den „zuverlässigen Zahlungsnachweis“; dies umfasst auch Immobilien

Die DGII erklärt, dass das Gesetz 155-17 Barzahlungen von 250.000 Pesos bis 1 Million Pesos bei verschiedenen Handelsgeschäften verbietet, die mit Immobilien, Fahrzeugen, Flugzeugen, Booten, wertvollem Schmuck, Kunstwerken und Glücksspielen zu tun haben.

SANTO DOMINGO.- Die Generaldirektion für innere Steuern (DGII) veröffentlichte am Dienstag zwei allgemeine Vorschriften, die die „zuverlässigen Zahlungsnachweise“ bei Verfahren für Kraftfahrzeuge und Anhänger sowie bei Transaktionen , in Übereinstimmung mit dem Gesetz 155-17 gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen.

Hierbei handelt es sich um die Verordnungen 06-2022 und 07-2022, die die Form der Einhaltung von Artikel 64 des Gesetzes 155-17 vorschreiben, der „es jeder natürlichen oder juristischen Person verbietet, Zahlungen oder die Abwicklung von Handlungen oder Transaktionen durch die Verwendung von Bargeld, Münzen und Banknoten in nationaler oder einer anderen Währung sowie durch Edelmetalle gemäß den im selben Gesetzestext angegebenen Schwellenwerten vorzunehmen oder anzunehmen.“.

Ebenso sieht Absatz II des oben genannten Artikels 64 vor, dass sowohl „ Notare als auch Registerführer, einschließlich Handelsregisterführer, es unterlassen müssen, die in diesem Artikel verbotenen Bargeldtransaktionen anzuordnen oder zu registrieren, es sei denn, ihnen wird ein zuverlässiger Nachweis über die Zahlungsmittel vorgelegt.“

In einer Stellungnahme erklärt die DGII dass das Gesetz 155-17 Barzahlungen von 250.000 Pesos bis zu 1 Million Pesos bei verschiedenen Handelsgeschäften im Zusammenhang mit Immobilien, Fahrzeugen, Flugzeugen, Booten, wertvollem Schmuck, Kunstwerken und Glücksspiel verbietet.

Daher wird die DGII Transaktionen mit Werten oberhalb der Schwellenwerte nur dann registrieren, wenn ein unbestreitbarer Zahlungsnachweis vorgelegt wird.

Ebenso legt Artikel 28 der Verordnung 408-17 zur Durchführung des Gesetzes 155-17 fest, dass Zahlungen, die von natürlichen oder juristischen Personen gemäß den festgelegten Schwellenwerten geleistet oder angenommen werden, durch Bankeinzahlungen, Schecks, nationale oder internationale Überweisungen (einschließlich Überweisungs- und Wechselagenten), Kredit- oder Debitkarten oder andere Finanzinstrumente erfolgen müssen, die andere Zahlungsmittel als Bargeld darstellen und die Abwicklung oder Zahlung belegen.

„Dass die Anforderung eines zuverlässigen Zahlungsnachweises durch Notare , Grundbuchämter, Handelsregisterämter und die DGII, wie oben dargelegt, der Regelung durch die zuständigen Behörden gemäß Artikel 33 der Verordnung Nr. 408-17 unterliegt“, erklärte die einziehende Stelle in einer Stellungnahme.

Die Norm 06-2022 regelt den Zahlungsnachweis bei Kraftfahrzeugen und Anhängern.

Die DGII ist die für das nationale Kraftfahrzeugregister zuständige Stelle gemäß Gesetz 63-17 über Mobilität, Landverkehr, Transit und Straßenverkehrssicherheit und ist daher auch für die Herausgabe einer allgemeinen Regelung verantwortlich, die die Anforderungen an einen zuverlässigen Zahlungsnachweis festlegt.

Während es bei 07-2022 um Notare , ist die DGII für die Aufsicht über diese Berufsgruppen in Angelegenheiten zuständig, die unter das Gesetz 155-17 fallen, und ist daher auch für die Herausgabe einer allgemeinen Regelung in diesem Sinne verantwortlich.

Diese Regelungen wurden einem ordentlichen öffentlichen Konsultationsverfahren unterzogen, das ursprünglich vom Mittwoch, dem 13. Oktober, bis Dienstag, dem 16. November 2021, angesetzt und bis Montag, den 22. November, verlängert wurde. Während dieses Verfahrens gingen acht bzw. neun Stellungnahmen ein, wie die DGII.

Die Verordnung tritt innerhalb von 180 Tagen nach ihrer Veröffentlichung in Kraft und legt ein rechtliches Mandat fest, das die Transparenz des Präventionssystems hervorhebt, ein Aspekt von hoher Bedeutung für die Indikatoren der nächsten Länderbewertung durch die Finanzbewertungsgruppe Lateinamerikas (Gafilat). 

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