DieGrundbuchamts für den Bereich Immobilienmarktnimmt am Kurs zum iberoamerikanischen Grundbuchrecht teil.

Die Delegation des Grundbuchamts nimmt an einem Kurs über iberoamerikanisches Grundbuchrecht teil

SANTO DOMINGO.- Eine Delegation des spanischen Grundbuchamts (RI), angeführt vom nationalen Direktor für Katastervermessungen, Grundbuchbeamten und Regionaldirektoren, nimmt am XXIII. Jahreskurs für iberoamerikanisches Grundbuchrecht (CADRI) teil, der vom 9. bis 27. Oktober in Madrid, Spanien, stattfindet. 

Ricardo José Noboa Gañán, Administrator und Generalsekretär des Iberoamerikanischen Registernetzwerks (IBEROREG), hob in seinen einleitenden Bemerkungen den Fortschritt der Registersysteme und die Bedeutung der Schaffung von Räumen für den Wissensaustausch zur Entwicklung der Rechtssicherheit in Iberoamerika hervor.

An der Eröffnungszeremonie nahmen außerdem das Mitglied des Justizrats, Magistrat Modesto Martínez Mejía, und der Richter der Dritten Kammer des Obersten Gerichtshofs, Moisés Alfredo Ferrer Landrón, teil.

Ferrer Landrón erklärte, dass Rechtssicherheit, die durch solide Register gewährleistet wird, für das effiziente Funktionieren einer Gesellschaft, die Förderung von Investitionen und die wirtschaftliche Entwicklung unerlässlich sei.

Die RI-Delegation besteht aus dem nationalen Direktor für Katastervermessungen, Ridomil Rojas Ferreyra; der Regionaldirektor für Katastervermessungen des Zentraldepartements, Delkis Del Pozo Peralta; die Standesbeamten von San Pedro de Macorís, Lina Álvarez Holguín; von Santo Domingo, Zunilda Reyes de los Santos, und vom Nationalbezirk, Gisselle Mateo Martínez und Joselin B. Vásquez Morel.

In einer Pressemitteilung von RI heißt es, dass die Mitarbeiter ständig geschult und weiterentwickelt werden, um den Nutzern einen besseren Service zu bieten.

Über das CADRI

Der XXIII. Jahreskurs zum iberoamerikanischen Grundbuchrecht wird vom spanischen Kollegium der Grundbuch-, Handels- und beweglichen Sachenregisterführer und der Rechtsfakultät der Autonomen Universität Madrid im Rahmen des „Allgemeinen Rahmenabkommens zwischen dem Justizrat und dem angesehenen spanischen Kollegium der Grundbuch-, Handels- und beweglichen Sachenregisterführer“ organisiert. Ziel dieses Abkommens ist die materielle, technische, akademische und wissenschaftliche Zusammenarbeit, um die Rechte an Immobilien zu sichern, Kapitalinvestitionen, Immobilientransaktionen und die wirtschaftliche Entwicklung zu erleichtern.

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