SANTO DOMINGO.-Die Generaldirektion für Innere Steuern (DGII) veröffentlichte gestern, Dienstag, den 14. Januar, die Anpassungen für den Abschluss des Fiskaljahres 2024 sowie weitere Anpassungen für das Fiskaljahr 2025. Darin sind die Freigrenzen und Steuersätze aufgeführt, die für die Erhebung der Steuern in diesem Jahr gelten, einschließlich derer für Sozialwohnungen.
Mit Beschluss DDG-AR1-2025-00001 legt die Steuerbehörde fest, dass der Höchstwert für die Qualifizierung als Sozialwohnung und der von der Grunderwerbsteuer befreite Wert für die mit Hypothekendarlehen erworbenen Häuser des Projekts Ciudad Juan Bosch von RD$5.025.380,75 auf RD$5.193.655,47 gestiegen ist, was einer Erhöhung um RD$168.274,72 entspricht.
Die DGII erklärt, dass die Maßnahme mit dem Gesetz Nr. 189-11 über die Entwicklung des Hypothekenmarktes und der Treuhandfonds in der Dominikanischen Republik vom 16. Juli 2011 übereinstimmt. Steuerzahler werden darüber informiert, dass der Höchstbetrag des Verkaufspreises von Häusern, die von Treuhandfonds für kostengünstigen Wohnraum entwickelt wurden, damit Käufer die Prämie in Anspruch nehmen können, und der von der Grunderwerbsteuer befreite Wert, einschließlich der mit Hypothekendarlehen erworbenen Häuser im Projekt Ciudad Juan Bosch, ab dem Jahr 2025 gelten wird.
In ähnlicher Weise erhöht sich der Freibetrag für zu Wohnzwecken vorgesehene Immobilien und unbebaute städtische Grundstücke im Besitz von Privatpersonen von RD$9.860.649,00 auf RD$10.190.833, was einer Erhöhung um RD$330.184 entspricht.
„Zur Einhaltung der Bestimmungen von Artikel 14 Absatz I des Gesetzes 253-12 zur
Stärkung der staatlichen Einziehungskapazität für fiskalische Nachhaltigkeit und
nachhaltige Entwicklung vom 13. November 2012 werden die Steuerzahler darüber informiert, dass
der für das Jahr 2025 geltende Freibetrag für Immobilienvermögen von Privatpersonen
wie folgt lautet: Angepasster Betrag 10.190.833“, heißt es in dem Dokument.
Durch den Beschluss des letzten Jahres stieg der inflationsbereinigte Preis für Sozialwohnungen auf 5.025.380,75 Pesos, während er im Jahr 2023 auf 4.852.211,2 Pesos anstieg, was auch von der DGII mit dem gleichen Argument der Inflation angenommen wurde.
Bei den Immobilienvermögenswerten stieg der bereinigte Betrag im vergangenen Jahr auf 9.860.649,00 RD$ und im Jahr 2023 auf 9.520.861,00 RD$, was einem Anstieg von 3,56 % entspricht.
Die Steuerbehörde teilt in der genannten Entschließung mit, dass der Inflationsanpassungsmultiplikator für das am 31. Dezember 2024 endende Geschäftsjahr 1,0335 betragen wird und die Wechselkurse für die Behandlung von Wechselkursdifferenzen RD$/US$ 60,8924 und RD$/EUR 63,4712 betragen werden.
Natürliche Personen
Die Steuerbefreiungen für natürliche Personen bleiben in diesem Jahr unverändert. Es beginnt mit einem Freibetrag für Einkommen bis zu 416.220,00 RD$, gemäß der Bestimmung, die im Jahr 2025 außer Kraft gesetzt wird, Ziffer 1 Buchstabe a des Artikels 327 des Steuergesetzbuches.
Im Falle des vereinfachten Steuerregimes (RST) für Einkommen beträgt die Steueranpassung für den Beitritt oder Verbleib im Regime 11.498.750,10 RD$, was einer Inflationsanpassung von 372.560,14 RD$ gegenüber dem Fiskaljahr 2024 entspricht. Im Falle des RST für Einkäufe steigt der Höchstbetrag von 51.154.896,37 RD$ auf 52.867.816,54 RD$, eine Erhöhung um 1.712.920,17 RD$.




