SANTO DOMINGO.- Der neue Gesetzentwurf, der derzeit vom Sonderausschuss für Justiz der Abgeordnetenkammer geprüft wird und die Tätigkeit von Immobilienmaklern in der Dominikanischen Republik regeln soll, umfasst 54 Artikel, die alle darauf abzielen, die Rechte und Interessen von Immobilienkäufern, -verkäufern und -entwicklern zu schützen.
„Dieses Gesetz zielt darauf ab, einen geordneten, effizienten und transparenten Immobilienmaklermarkt zu regulieren, zu überwachen, zu entwickeln und zu fördern, um die Rechte und Interessen sowohl von Immobilienkäufern und -verkäufern als auch von Immobilienentwicklern zu schützen und das Vertrauen in den dominikanischen Immobilienmarkt zu erhalten. Es schafft die Voraussetzungen dafür, dass Informationen über die Förderung von Immobilientransaktionen wahrheitsgemäß, ausreichend und zeitnah sind, um zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung des Landes beizutragen“, heißt es in Artikel 1.
Das Gesetz, das die Immobilienvermittlung regelt und von dem El Inmobiliario eine Kopie besitzt, enthält in Artikel 2 den Anwendungsbereich des Gesetzes, Artikel 3 spricht von seinem Charakter, während Artikel 4 die Grundsätze erläutert, nach denen das Gesetz angewendet wird.
Artikel 5 erläutert die Definitionen, die dem Projekt zugrunde liegen, Artikel 6 legt fest, welches Organ als Leitungsorgan für den Antrag fungieren soll, Artikel 7 befasst sich mit dem Zweck des Projekts, während Artikel 8 die Aufgaben der Direktion für Immobilienvermittlung detailliert beschreibt.
Artikel 12 bezieht sich auf die Suspendierung oder den Ausschluss von Teilnehmern aus dem Immobilienmarktregister, Artikel 18 auf die Erläuterung der Ausübung der Immobilienvermittlung, Artikel 19 auf deren Arten, während Artikel 20 auf die Verbote Bezug nimmt.
Artikel 22 befasst sich mit Immobilienagenturen, Artikel 23 mit den Voraussetzungen für deren Zulassung, Artikel 24 mit der Verlängerung der Lizenz, Artikel 27 erläutert Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Immobilienmakler, der nächste Artikel beschreibt die Anforderungen für die Akkreditierung, Artikel 30 legt die Regeln für den Vertragsabschluss fest und Artikel 32 befasst sich mit Rechtswidrigkeiten im Beruf.
In Kapitel 3: Provisionen und Gebühren, Artikel 33 behandelt die Höhe der Provisionen, und Artikel 34 schafft eine Kommission für Ethik auf dem Immobilienmarkt.
Die Artikel 38 bis 49 befassen sich mit Sanktionen. Die Artikel 50 und 51 regeln die administrativen Aspekte, Artikel 53 die Durchführungsbestimmungen, während Artikel 54 die Frage der Gültigkeit behandelt.
Hohes Interesse
Alberto Bogaert, Präsident des Verbandes der Immobilienmakler und -unternehmen (AEI), sagte am vergangenen Montag gegenüber El Inmobiliario , dass der im Mai 2023 vorgelegte vorläufige Entwurf zur Regulierung der Immobilienmakler im Land weiterhin Fortschritte mache und man sehr positive Erwartungen hinsichtlich seiner Verabschiedung habe.
Er berichtete, dass sie sich bereits mehrfach mit dem Justizausschuss unter dem Vorsitz von Abgeordnetem Alexis Jiménez getroffen hätten, der großes Interesse an der Verabschiedung des Gesetzentwurfs gezeigt habe. Es wird erwartet, dass der Ausschuss seinen Bericht noch diese Woche vorlegen und darin die Weiterleitung des Gesetzentwurfs an den Nationalkongress empfehlen wird.
Das Dokument wurde von der Anwältin María Cristina Grullón verfasst, die einen früheren Vorschlag überarbeitete. Sollte der Justizausschuss einen positiven Bericht abgeben, würde der Gesetzentwurf der Abgeordnetenkammer in der Legislaturperiode vorgelegt, die im August beginnt, wenn Präsident Abinader seine neue Amtszeit antritt.




