SANTO DOMINGO.- Der Gesetzentwurf zur Regulierung der Immobilienmaklerbranche in der Dominikanischen Republik erhielt einen positiven Bericht vom Justizausschuss der Abgeordnetenkammer und wartet nun auf seine Vorlage in der Sitzung des Unterhauses.
Dies gab gestern der Präsident des Verbandes der Immobilienmakler und -unternehmen (AEI), Alberto Bogaert, gegenüber El Inmobiliario bekannt und erklärte, dass die Gesetzgebung die Zustimmung aller beteiligten Sektoren gefunden habe.
Er sagte, der Sektor warte nur noch darauf, vom Präsidenten der Abgeordnetenkammer, Alfredo Pacheco, erneut einberufen zu werden, der dann das Projekt dem Plenum dieses Parlaments vorstellen werde.
„Das Gesetz wurde bereits mit den Abgeordneten und dem Bausektor vereinbart, hat einen positiven Bericht erhalten und wartet nur noch auf die erneute Vorlage durch den Präsidenten der Abgeordnetenkammer, Alfredo Pacheco, der es dann einbringen wird“, kommentierte Bogaert.
Den für den Gesetzentwurf sprechenden Bericht legte die ehemalige Justizkommission vor, deren Vorsitz der Abgeordnete Alexis Jiménez innehatte.
Woraus besteht es?
Die neueste Fassung des Gesetzentwurfs zur Regulierung der Immobilienvermittlung, von der El Inmobiliarioein Exemplar vorliegt, umfasst 54 Artikel, die sich auf den „Schutz der Rechte und Interessen von Immobilienkäufern, -verkäufern und -entwicklern“ konzentrieren.
„Dieses Gesetz zielt darauf ab, einen geordneten, effizienten und transparenten Immobilienmaklermarkt zu regulieren, zu überwachen, zu entwickeln und zu fördern, um die Rechte und Interessen sowohl von Immobilienkäufern und -verkäufern als auch von Immobilienentwicklern zu schützen und das Vertrauen in den dominikanischen Immobilienmarkt zu erhalten. Es schafft die Voraussetzungen dafür, dass Informationen über die Förderung von Immobilientransaktionen wahrheitsgemäß, ausreichend und zeitnah bereitgestellt werden, um zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung des Landes beizutragen“, heißt es in Artikel 1.
Der Gesetzentwurf zur „Regulierung der Immobilienvermittlung“ enthält in seinem zweiten Artikel seinen Anwendungsbereich, der dritte Artikel spricht von seiner Natur, während der vierte Artikel die Grundsätze erläutert, nach denen das Gesetz geregelt sein wird.
Artikel fünf erläutert die Definitionen, auf denen das Projekt basiert, Artikel sechs legt die Stelle fest, die als Leitungsorgan für den Antrag fungieren soll, Artikel sieben befasst sich mit dem Zweck des Projekts, während Artikel acht die Aufgaben der Direktion für Immobilienvermittlung detailliert beschreibt.
Artikel 12 bezieht sich auf die Suspendierung oder den Ausschluss von Teilnehmern aus dem Immobilienmarktregister, Artikel 18 auf die Erläuterung der Ausübung der Immobilienvermittlung, Artikel 19 auf deren Arten, während Artikel 20 auf die Verbote Bezug nimmt.
Artikel 22 befasst sich mit Immobilienagenturen, Artikel 23 mit den Voraussetzungen für deren Zulassung, Artikel 24 mit der Verlängerung der Lizenz, Artikel 27 erläutert Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Immobilienmakler, der nächste Artikel beschreibt die Anforderungen für die Akkreditierung, Artikel 30 legt die Regeln für den Vertragsabschluss fest und Artikel 32 befasst sich mit Rechtswidrigkeiten im Beruf.
In Kapitel 3: Provisionen und Gebühren, Artikel 33 behandelt die Höhe der Provisionen, und Artikel 34 schafft eine Kommission für Ethik auf dem Immobilienmarkt.
Die Artikel 38 bis 49 befassen sich mit Sanktionen. Die Artikel 50 und 51 regeln die administrativen Aspekte, Artikel 53 die Durchführungsbestimmungen, während Artikel 54 die Frage der Gültigkeit behandelt.




