Diese Alternativen ermöglichen es den Interessenten, den für sie bequemsten Empfangsmechanismus für die Einreichung ihrer Dokumente und die Verfolgung des Registrierungsprozesses auszuwählen
SANTO DOMINGO. – Gläubiger, die ihre Gläubigerregistrierungsbescheinigung verloren haben oder deren Bescheinigung vernichtet wurde, können beim Grundbuchamt ein neues Dokument beantragen. Das Verfahren umfasst die erforderlichen Unterlagen, Gebühren und verschiedene zur Durchführung dieses Vorgangs verfügbare Methoden.
Gemäß den Bestimmungen der Institution müssen Antragsteller eine eidesstattliche Erklärung in Form einer beglaubigten Urkunde vorlegen, die vom Gläubiger unterzeichnet ist und den Verlust oder die Beschädigung des Dokuments sowie etwaige damit verbundene Vorgänge bestätigt.
Ebenso ist es erforderlich, einen ordnungsgemäß begründeten Antrag einzureichen, eine Veröffentlichung in einer überregional verbreiteten Zeitung, die den Verlust oder die Zerstörung des Dokuments meldet und von dem jeweiligen Medienunternehmen bestätigt wird, sowie die Identifizierung der beteiligten Parteien.
Bei juristischen Personen müssen sie unter anderem auch das nationale Steuerzahlerregister (RNC), das aktuelle Handelsregister und die Urkunden, die die Vertretungsbefugnisse der juristischen Person bestätigen, gegebenenfalls angeben.
Tarife entsprechend der Dienstleistung
Die Gebühren für die Erstbeantragung eines Ersatzzertifikats (Verlust oder Zerstörung) betragen 4.000,00 RD$ pro Zertifikat. Für jede weitere Beantragung beträgt die Gebühr 6.500,00 RD$.
Diese Beträge können je nach gewählter Methode und den Besonderheiten des Einzelfalls durch weitere Kosten für Notardienstleistungen, rechtliche Verpflichtungen und Ferneinzahlung ergänzt werden.
Verfügbare Kanäle für die Verwaltung
Andererseits können Nutzer diesen Antrag persönlich in den Büros des Grundbuchamts, über das virtuelle Büro des Grundbuchamts oder über die unbeaufsichtigten und Fernablagedienste bearbeiten.
Diese Alternativen ermöglichen es den Interessenten, den für sie bequemsten Empfangsmechanismus für die Einreichung ihrer Dokumente und die Überwachung des Registrierungsprozesses auszuwählen.
Bezüglich der Bearbeitungszeit gewährt das Unternehmen dreißig (30) Werktage zur Bearbeitung der Anfrage. Diese Frist kann jedoch je nach Datum der zum Zeitpunkt der Leistungsanfrage erteilten Zusage variieren.
Kontinuität der eingetragenen Rechte
Durch diesen Mechanismus haben die Begünstigten eine formale Alternative, um eine neue Kopie der Urkunde zu erhalten und so den dokumentarischen Nachweis des zuvor eingetragenen dinglichen Rechts zu sichern, wenn der ursprüngliche Titel verloren gegangen oder unbrauchbar geworden ist.
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