SANTO DOMINGO- Das Immobilienregister (RI) hat zur Teilnahme am öffentlichen Konsultationsprozess des Entwurfs der technischen Bestimmung über die Registerwarnung im Rahmen des Gesetzes Nr. 108-05 über das dominikanische Immobilienregister eingeladen.
Der Zweck des Registerbenachrichtigungsdienstes besteht darin, den Abonnenten auf elektronischem Wege über die im Register angeforderten Maßnahmen bezüglich eines eingetragenen Grundstücks zu informieren, für das der Dienst in Anspruch genommen wurde.
In einer Pressemitteilung der RI heißt es, dass das Projekt darauf abzielt, die Bereitstellung des Registeralarmdienstes als ergänzenden Informationsmechanismus zu regeln, um die Mission der Nationalen Direktion für Titelregistrierung und der Titelregister zu verbessern.
Er fügt hinzu, dass der Plan der Resolution Nr. 788-2022, Allgemeine Vorschriften für die Eigentumsregistrierung, entspricht, die vom Plenum des Obersten Gerichtshofs in seiner ordentlichen Sitzung Nr. 21-2022 am Donnerstag, dem 27. Oktober des vergangenen Jahres 2022, verabschiedet wurde.
„Dieser Konsultationsprozess steht seit Montag, dem 23. Oktober dieses Jahres, zur Verfügung und dauert fünfundzwanzig (25) Werktage“, erklärt die Agentur in der Pressemitteilung.
Er erklärt, dass die digitale Dokumentation zur Einreichung von Anmerkungen, Empfehlungen und Vorschlägen zu diesem Projekt auf der Website des Immobilienregisters (www.ri.gob.do) im Bereich „Öffentliche Konsultation“ verfügbar ist.
Diese Stellungnahmen müssen, wie die staatliche Stelle mitteilt, schriftlich an die E-Mail-Adresse consultadt@ri.gob.do zusammen mit den entsprechenden Belegen eingereicht oder in physischer Form beim RI-Benutzerservicebüro, adressiert an die Rechtsabteilung der Generalverwaltung, Avenida Independencia, Ecke Avenida Enrique Jiménez Moya, Centro de los Héroes de Constanza, Maimón y Estero Hondo, Hauptstadt der Dominikanischen Republik, zur Genehmigung durch den Obersten Gerichtshof abgegeben werden.




