Mit dem Dekret Nr. 585-23 wurde der Kauf und die Beauftragung von Waren und Dienstleistungen für humanitäre Hilfe, Rettungsmaßnahmen, Bau- und Wiederaufbaumaßnahmen infolge der Schäden durch die sintflutartigen Regenfälle, Gewitter und Windböen infolge des Durchzugs des atmosphärischen Phänomens auf nationaler Ebene geregelt
SANTO DOMINGO- Bis gestern Abend starben mindestens acht Menschen beim Einsturz einer Mauer in der Unterführung der Avenida 27 de Febrero und der Avenida Máximo Gómez, einer der verkehrsreichsten Straßen der dominikanischen Hauptstadt.
Fünf der Verstorbenen befanden sich im selben Auto, wie Listín Diario vor Ort bestätigen konnte.
Die eingestürzte Mauer begrub mehrere Fahrzeuge unter sich, die auf der Straße unterwegs waren. Daraufhin berichtete der Leiter des nationalen Notrufsystems 911, Oberst Pilot Randolfo Rijo Gómez, dass etwa zehn Rettungswagen am Unfallort eintrafen.
Bezüglich des Verkehrs gab das Nationale Institut für Transit und Landverkehr (INTRANT) die Sperrung des Verkehrs zwischen der Avenida 27 de Febrero und der Avenida Tiradentes (für den Verkehr aus westlicher Richtung) aufgrund eines Mauereinsturzes an einer Überführung bekannt.
Die Avenida Máximo Gómez war ebenfalls zwischen John F. Kennedy und 27 de Febrero gesperrt.
Ebenso wurde der Verkehr durch die Tunnel und Überführungen der Avenida 27 de Febrero eingestellt.
Laut den Behörden weisen auch andere nahegelegene Mauern Lecks auf und sind einsturzgefährdet.
Ein weiteres Opfer
In der Gemeinde Barahona (im Südwesten) kam es zu einem Todesfall, als infolge der heftigen Regenfälle in dieser Gegend sowie in den anderen Provinzen der Region Enriquillo – Pedernales, Bahoruco und Independencia – eine Mauer auf die Person stürzte.
Der Verstorbene, der als Camilo Sánchez identifiziert wurde, war bereits tot, als eine Einheit des Nationalen Notrufsystems 9-1-1 sowie Feuerwehrleute am Unfallort eintrafen.
Die Exekutive ruft den Notstand aus
Gestern Abend erließ die Exekutive das Dekret Nr. 585-23, mit dem der Notstand für den Kauf und die Beauftragung von Gütern und Dienstleistungen für humanitäre Hilfe, Rettungsmaßnahmen, Bau- und Wiederaufbaumaßnahmen aufgrund der Schäden durch sintflutartige Regenfälle, Gewitter und Windböen infolge des landesweiten Durchzugs des atmosphärischen Phänomens ausgerufen wurde.
Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass die Institutionen die Ausnahmeregelungen für nationale Notfälle über das von der Generaldirektion für öffentliches Beschaffungswesen verwaltete Transaktionsportal abwickeln und dem Generalrechnungsprüfer der Republik und der Rechnungskammer einen detaillierten Bericht vorlegen müssen.




