Baubeginn : Gesetzentwurf verpflichtet Bauträger und Projektentwickler zur Ausstellung spezieller Lizenzen...

Das Gesetz verpflichtet Bauträger und Projektentwickler zur Ausstellung einer Sonderlizenz für die Vermarktung ihrer Immobilien

SANTO DOMINGO.– Laut dem gestern im Senat der Republik verabschiedeten Gesetzentwurf benötigen Immobilienvermittler und -entwickler eine spezielle Lizenz, um ihre Immobilien zu vermarkten.

Gemäß Artikel 31 des Gesetzes zur Regelung der Immobilienvermittlung und irreführender Werbung in der Dominikanischen Republik benötigen diese eine „Sonderlizenz für Marketing und Vermittlung von Bauträgern und Projektentwicklern“.

„Immobilienentwickler und -vermittler dürfen die in Artikel 18 beschriebenen Tätigkeiten in Bezug auf die in ihrem Eigentum stehenden Immobilien ausüben, sofern sie über die in diesem Gesetz vorgesehene spezielle Vermarktungs- und Vermittlungslizenz für Immobilienentwickler und -vermittler verfügen.“.

Artikel 18 bezieht sich auf alle Maklertätigkeiten im Immobilienbereich.

Absatz zwei des Gesetzesentwurfs legt fest, dass diese Unternehmer nicht verpflichtet sind, Immobilienmakler in ihren Unternehmen zu beschäftigen.

Darin wird festgelegt, dass Immobilienvermittler und -entwickler miteinander verbunden oder unabhängig sein können.

Anforderungen gemäß dem Gesetzentwurf

Gemäß Artikel 46 müssen interessierte Parteien, um die Genehmigung für den Antrag auf Eintragung in das Immobilienmarktregister als Immobilienagentur und eine spezielle Lizenz als Immobilienentwickler oder -vermittler , folgende Voraussetzungen erfüllen:

1) Die Gesellschaft muss gemäß den Gesetzen der Dominikanischen Republik ordnungsgemäß gegründet oder ansässig sein;

2) Die Steuerpflichten und die Einhaltung der Geldwäschebestimmungen müssen auf dem neuesten Stand sein. Dies wird durch Bescheinigungen der zuständigen Behörden überprüft.
3) Es ist ein Betriebshandbuch vorzulegen, das mindestens die Prozesse und Arbeitsmethoden enthält, die es ermöglichen, die Aufsichtsfunktionen gegenüber gegebenenfalls mit dem Unternehmen verbundenen oder assoziierten Immobilienmaklern gemäß diesem Gesetz, den dazugehörigen Verordnungen und den ergänzenden Bestimmungen für Immobilienagenturen wahrzunehmen.
4) Es ist ein Entwicklungsplan für mindestens drei Jahre vorzulegen.
5) Es müssen Büroräume, qualifiziertes Personal, Einrichtungen, Buchhaltungssysteme und Computersysteme vorhanden sein, die für die Durchführung der Geschäftstätigkeit geeignet sind.

6) Im Falle von Immobilienagenturen muss mindestens ein Mitglied des Vorstands, der Geschäftsführer, der Hauptgeschäftsführer oder ein Mitarbeiter vorhanden sein, der zur Immobilienvermittlung befähigt und von der Generaldirektion für Registrierung, Kontrolle und Immobilienvermittlung als Immobilienmakler zugelassen ist.
7) Alle weiteren gesetzlichen Anforderungen, die die Anforderungen und Arten von Betriebslizenzen festlegen, müssen erfüllt sein.

Neue Autoren des Vorschlags

Der neue Vorschlag zielt darauf ab, Betrug und Zwangsversteigerungen bei Immobilientransaktionen im Land zu regulieren, zu überwachen, zu fördern und zu verhindern. Er wurde von den Senatoren Rafael Barón Duluc, Félix Ramón Bautista und Eduard Alexis Espiritusanto eingebracht. Laut dem Dokument wurde der Vorschlag am 29. Januar dieses Jahres eingereicht und vereint zwei frühere Initiativen. Er wurde am 18. März an einen Ausschuss verwiesen und diese Woche dem Senat vorgelegt.

Ziel dieser Verordnung ist es, die Immobilienvermittlung in der Dominikanischen Republik zu regulieren, zu überwachen, zu fördern und voranzutreiben, mit dem Ziel, sicherzustellen, dass die Förderung, Vermarktung und Durchführung von Immobilientransaktionen auf ethische, ordnungsgemäße, effiziente und transparente Weise erfolgen, den Rechten und Interessen von Käufern, Mietern, Maklern und Immobilienagenturen zugutekommt und zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung des Landes beiträgt.


Das Projekt hebt hervor, dass irreführende Werbung jede Information, Kommunikation, Botschaft oder Geschäftspraxis ist, die auf irgendeine Weise verbreitet wird und die beim Verbraucher einen Irrtum hinsichtlich der Eigenschaften, Verfügbarkeit, des Preises, der Verkaufsbedingungen, der Lieferung oder eines anderen relevanten Aspekts im Zusammenhang mit Immobilien hervorruft oder hervorrufen kann, die dem Gesetz 358-05 über den Schutz der Rechte des Verbrauchers oder Nutzers unterliegen.


Artikel 3 des Gesetzes legt fest, dass Folgendes vom Anwendungsbereich ausgenommen ist: der Verkauf und die Vermarktung von Immobilien, die sich im Eigentum des Eigentümers befinden und direkt vom Eigentümer durchgeführt werden, sowie die Vertretung und Rechtsberatung beim Erwerb und der Übertragung von Immobilien durch Fachleute in Ausübung ihres Berufs.


Dieses Gesetz sieht unter anderem strenge Sanktionen wie die Einstellung des Betriebs und wirtschaftliche Strafen mit Geldstrafen von bis zu 50 Mindestlöhnen für Verstöße, die Einstellung des Betriebs oder den Entzug der Lizenzen von Immobilienentwicklungsagenturen vor.


Der Gesetzentwurf sieht vor, dass dieses Gesetz dem Ministerium für Wohnen, Lebensraum und Gebäude (MIVHED) untersteht, der Behörde, die für die Konzeption, Regulierung, Entwicklung und Förderung von Immobilienvermittlungsaktivitäten im Land zuständig ist.


Darin heißt es auch, dass die Abteilung für Registrierung, Kontrolle und Immobilienvermittlung des Ministeriums für Wohnen, Habitat und Gebäude (MIVHED) die Aufgabe haben wird, eine geordnete, effiziente und transparente Immobilienvermittlung zu fördern und die Einhaltung dieses Gesetzes sicherzustellen.

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