Ein Anwalt für den Immobilienmarkt sagt , dass Mietverträge maßgeschneidert sein sollten...

Der Anwalt sagt, dass der Mietvertrag für jeden einzelnen Fall individuell angepasst werden sollte

SANTO DOMINGO.- Der Mietvertrag sollte auf die jeweilige Immobilie zugeschnitten sein und alle zwischen Eigentümer und Mieter vereinbarten Details und Klauseln berücksichtigen, um sowohl den Auftraggeber als auch die Arbeit des Immobilienmaklers zu schützen, sagt Anwältin Elizabeth Silver.

Bei der gestrigen Veranstaltung zur Immobilienzertifizierung (CBR02), die vom Verband der Immobilienmakler und -unternehmen (AEI) organisiert wurde, riet der Experte dazu, sicherzustellen, dass das Dokument von einem Rechtsanwalt verfasst wird, um unvorhergesehene Probleme zu vermeiden, da sich der Richter im Falle eines Rechtsstreits stets an die Bestimmungen des Vertrags hält.

Silver mahnte Immobilienmakler, bei der Ausarbeitung des Rechtsdokuments sorgfältig vorzugehen, damit sie ihren Mandanten und ihre Arbeit schützen können.

Diese Bemerkungen machte er im Rahmen eines Vortrags zum Thema „Was ein CBR über Mietobjekte in der Dominikanischen Republik wissen sollte – von der geschäftlichen bis zur rechtlichen Perspektive“.

Die Anwältin erörterte wichtige Klauseln, die in einem Mietvertrag unbedingt enthalten sein müssen. Beispielsweise die Klausel zur Untervermietung des Objekts, ein Punkt, den sie ausdrücklich im Dokument festhalten möchte, denn „was nicht verboten ist, ist erlaubt“.

Er rief Immobilienmakler dazu auf, bei der Überprüfung ihrer Kunden Vorsicht walten zu lassen und deren vorherige Zustimmung einzuholen. Er erklärte, dass alle Daten der Beteiligten in das Rechtsdokument aufgenommen werden müssten, damit diese in jedem Fall kontaktiert werden könnten, und schlug vor, die Qualität der beteiligten Parteien sicherzustellen.

„Um beispielsweise Probleme zu vermeiden, ist es wichtig, eine Vollmacht für die Vermietung oder die Verwaltung der Immobilie zu haben, und in beiden Fällen gibt es auch eine Vollmacht, die zur Ausübung dieser Funktion verwendet werden muss.“.

Zu diesem letzten Punkt führte er weiter aus, dass die Klausel weit gefasst sein sollte, um auch jene Eigentümer zu berücksichtigen, die einige Monate nach der Übertragung des Eigentums die Verwaltung selbst übernehmen möchten. In solchen Fällen empfiehlt er, eine Bestimmung aufzunehmen, wonach der Eigentümer alle Kosten trägt, die dem mit der Verwaltung des Eigentums beauftragten Fachmann entstanden sind.

Eine wichtige Bedingung ist die, die den Eigentümer berechtigt, sein Objekt jährlich zu besichtigen, um dessen Zustand zu beurteilen. Bei möblierten Mietwohnungen sollte diese Besichtigung alle sechs Monate erfolgen. In beiden Fällen empfiehlt es sich, eine Inventarliste aller Gegenstände zu erstellen und den Zustand des Objekts bei Übergabe zu dokumentieren, einschließlich datierter Videos und Fotos.

Bezüglich der Verantwortung des Gesamtbürgen erklärte er, dass es angemessener sei, diese Person und nicht einen gewöhnlichen Bürgen anzugeben, da dem ersteren im Vertrag die gleichen Verantwortlichkeiten wie dem Mieter zugeschrieben würden und er im Falle der Nichterfüllung beschlagnahmt werden könne.

Silver wies alle Anwesenden darauf hin, dass der Vertrag notariell beglaubigt werden müsse, und bat die Makler, die Schlüssel niemals auszuhändigen, ohne sich vorher zu vergewissern, dass alle Unterschriften ordnungsgemäß auf dem Dokument registriert seien.

Bezüglich der von vielen Vermietern erwarteten jährlichen Mieterhöhungen stellt er klar, dass es in der Dominikanischen Republik keine festgelegten Prozentsätze dafür gibt. Daher empfiehlt er jedem Vermieter, die Situation individuell zu beurteilen und dabei die Art des jeweiligen Mieters zu berücksichtigen.

Über die Unternehmen

Er erklärt, dass bei der Wohnungssuche auch die Bewerber überprüft und deren Gewerbeanmeldung angefordert werden sollte, da es mitunter Scheinfirmen gibt. Bei neu gegründeten Unternehmen sollte ein Kontoauszug zur Überprüfung der Bürgschaft sowie eine Kopie des ordnungsgemäß beglaubigten Protokolls der Gesellschafterversammlung angefordert werden. „Ein Kunde darf niemals gleichzeitig Mieter und Bürge sein.“.

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