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AEI und DGII werden Immobilienmaklern den Anwendungsbereich der elektronischen Rechnungsstellung erläutern

SANTO DOMINGO.- AEI, der Verband der Immobilienmakler und -unternehmen, lädt Immobilienagenturen und -makler zu einem kostenlosen Webinar über elektronische Rechnungsstellung und ihre Vorteile ein, das morgen, Dienstag, den vierzehnten März, um 18:00 Uhr stattfindet.

Die Videokonferenz wird von Technikern der Generaldirektion für Innere Steuern (DGII) geleitet. Interessierte können sich direkt auf der Plattform dieser Regierungsbehörde anmelden und das Formular ausfüllen.

Das AEI und das DGII erklären, dass die Schulungsveranstaltung nur eine begrenzte Kapazität haben wird und laden Interessierte ein, das Formular auszufüllen, damit sie Zugang zu den Informationen über diese Maßnahme erhalten, die bereits am 10. Januar vom Senat der Republik verabschiedet wurde.

Süber das Gesetz

In ihrer Sitzung am Dienstag, dem 10. Januar dieses Jahres, billigten die Senatoren den Gesetzentwurf, der die elektronische Rechnungsstellung im Land für alle natürlichen und juristischen Personen verpflichtend machen soll.

Gemäß dem von der Exekutive erstellten Projekt werden diejenigen, die versuchen, das DGII-Steuersystem zu „hacken“, um die elektronische Rechnungsstellung zu regulieren, mit Sanktionen belegt.

Da es sich um eine verpflichtende Maßnahme handelt, wird für große Steuerzahler im Laufe des Jahres 2023 und für kleine Steuerzahler im Laufe des Jahres 2024 eine Frist gesetzt, damit sie sich an das neue Verfahren anpassen können.

Das Projekt umfasst alle natürlichen und juristischen Steuerzahler, sowohl öffentliche als auch private, sowie Einrichtungen, die Warentransfers, Lieferungen zur Nutzung, Anfragen und die Vermietung von Dienstleistungen gegen Entgelt oder unentgeltlich durchführen.

Gemäß dem im Senat genehmigten Projekt wird die DGII elektronische Rechnungen und Steuerdokumente prüfen, damit diese als Belege für Ausgaben und Steuergutschriften dienen können.

Zu diesem Zweck wird den Steuerzahlern ein kostenloses Rechnungsstellungssystem zur Verfügung gestellt, das elektronische Steuerquittungen ausstellt. Die entsprechende Verordnung wird von der Exekutive 60 Tage nach Verabschiedung des Gesetzes durch den Kongress erlassen.

Wer gegen bestimmte Bestimmungen dieses Gesetzes verstößt, wird mit einer Freiheitsstrafe von 1 bis 5 Jahren und einer Geldstrafe in Höhe des Vierfachen des Wertes der betrügerisch ausgestellten Rechnung bestraft.

Für „Hacking“ drohen eine Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren und Geldstrafen in Höhe von 400 Mindestlöhnen.

Um teilzunehmen, registrieren Sie sich bitte unter dem Link  https://forms.gle/AY8QaMrsBXMnszgWA.

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