Immobilienmakler spielen eine zentrale Rolle beim Kauf und Verkauf von Immobilien und tragen eine große Verantwortung. Bestimmte Praktiken liegen jedoch außerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs oder sind gesetzlich verboten. Käufer und Verkäufer sollten sich dieser Grenzen bewusst sein, da sie gegen den Berufsethos der Makler und/oder geltendes Recht verstoßen. Auch Makler müssen diese Bestimmungen beachten, um die gesetzlichen Standards einzuhalten und Fehler zu vermeiden, die zu Klagen führen könnten. Unabhängig davon, in welcher Phase Ihrer Immobilientransaktion Sie sich befinden, kann Ihnen dieser Leitfaden hilfreich sein.
1. Immobilien bewerten
Eine Tätigkeit, die Immobilienmakler nicht ausüben dürfen, ist die Immobilienbewertung. Obwohl sie mit Markttrends, Immobilienwerten und deren potenziellem Marktwert vertraut sein mögen, sind sie nicht qualifiziert, formelle Immobilienbewertungen durchzuführen. Sie sind keine staatlich geprüften Gutachter und dürfen dies daher nicht tun. Die Immobilienbewertung ist ein komplexer Prozess, der eine sorgfältige Vorbereitung, Kenntnisse der Bewertungsmethoden und des Immobilienrechts erfordert. Daher sollten Käufer und Verkäufer einen staatlich geprüften Gutachter konsultieren, wenn sie einen offiziellen Wertgutachten benötigen, beispielsweise im Rahmen der Beantragung einer Hypothek.
2. Anwendung des Gesetzes
Eine weitere wichtige Einschränkung besteht darin, dass Immobilienmakler keine zugelassenen Anwälte sind und daher keine Rechtsberatung anbieten dürfen. Sie sollten zwar die rechtlichen Anforderungen im Zusammenhang mit Immobilientransaktionen, die allgemeinen Abläufe und die Weiterleitung von Kunden an die richtigen Fachleute gut verstehen, ihnen fehlt jedoch die Ausbildung in den komplexen Details des Immobilienrechts, sodass sie keine Rechtsberatung anbieten dürfen. Käufer und Verkäufer sollten sich an einen zugelassenen Anwalt wenden, um Verträge aufzusetzen und Unterstützung bei deren Erfüllung zu erhalten. Immobilienmakler können zwar während der Transaktion beratend tätig sein, dürfen aber nicht als zugelassene Rechtsanwälte agieren.
3. Beteiligung an diskriminierenden Praktiken
Immobilienmaklern ist es gesetzlich untersagt, diskriminierende Praktiken anzuwenden. In den USA schützt der Federal Fair Housing Act Käufer vor Diskriminierung aufgrund von Rasse, Geschlecht, Religion, nationaler Herkunft, Hautfarbe, Familienstand und Behinderung. Daher dürfen Immobilienmakler den Verkauf oder die Vermietung einer Immobilie nicht aufgrund von Rasse, Religion oder anderen geschützten Merkmalen verweigern.
Darüber hinaus dürfen sie bei der Weitergabe demografischer Daten über die Nachbarschaft keine Informationen bereitstellen, die als diskriminierend ausgelegt werden könnten. Zu den häufig gestellten Fragen, die sie nicht beantworten dürfen, gehören:
– Welche Art von Menschen leben in dieser Gegend?
– Wie hoch ist die Kriminalitätsrate im Bezirk?
– Wie alt sind die Bewohner?
Immobilienmakler müssen diskriminierende Praktiken vermeiden und die Gesetze zur Gleichbehandlung auf dem Wohnungsmarkt einhalten.
4. Falsche Darstellung
Dies lässt sich als die Angabe falscher, ungenauer oder irreführender Informationen über eine Immobilie durch ein Immobilienbüro definieren. Beispielsweise die Übertreibung der Wohnfläche oder das Verschweigen eines Mangels. Die Bereitstellung korrekter Informationen gegenüber allen Beteiligten gehört zu ihren Pflichten. Falsche Angaben und die bewusste Täuschung von Kunden können schwerwiegende rechtliche und finanzielle Folgen haben. Letztendlich ist es entscheidend, dass Immobilienmakler ein hohes Maß an Professionalität und ethischen Standards wahren, um ihren Kunden den bestmöglichen Service zu bieten.
5. Lügen über bestehende Angebote
Rechtlich gesehen dürfen Immobilienmakler nicht über bestehende Kaufangebote für eine Immobilie lügen. Dieses Vorgehen verstößt gegen den Ethikkodex des Bundesverbands der Immobilienmakler (Bund der Makler), da es als Falschdarstellung gilt. Diese Praxis, oft als „Phantomangebot“ bezeichnet, ist illegal. Von Immobilienmaklern wird erwartet, dass sie hohe Standards der Ehrlichkeit wahren. Daher sollten sie weder ethisch noch rechtlich Details über ein Angebot erfinden, das schlichtweg nicht existiert.
6. Angebote behalten
Auch Immobilienmakler dürfen nicht durch Verschweigen von Angeboten lügen. Sie sind verpflichtet, alle Angebote unverzüglich dem Verkäufer vorzulegen, unabhängig von den Bedingungen. Der Makler muss Sie über das Angebot informieren, selbst wenn er weiß, dass es unter Ihrem akzeptablen Preis liegt. Das bedeutet, Sie haben die Möglichkeit, es abzulehnen.
7. Angebot unterhalb des Preises
Unterbewertung ist eine illegale Praxis, bei der eine Immobilie zu einem niedrigeren Preis angeboten wird, als der Verkäufer zu akzeptieren bereit ist. Immobilienmakler dürfen keine irreführenden Taktiken anwenden, um Käufer anzulocken, und müssen im besten Interesse ihrer Kunden handeln.
8. Falsche oder irreführende Werbung
Immobilienmakler dürfen keine irreführende oder ungenaue Werbung schalten, da dies gegen ihren Ethikkodex verstößt. Um Käufer oder Verkäufer anzulocken, dürfen sie keine täuschenden Fotos oder Beschreibungen einer Immobilie verwenden, wie beispielsweise veraltete oder digital veränderte Bilder. Makler müssen diskriminierende oder anstößige Werbung vermeiden.
9. Doppelbevollmächtigung (in Staaten, in denen dies illegal ist)
Diese Richtlinie gilt speziell für den US-amerikanischen Markt, doch generell ist die Vermeidung von Interessenkonflikten eine gute ethische Vorgehensweise. Doppelvertretung liegt vor, wenn ein Makler sowohl den Käufer als auch den Verkäufer bei einer Immobilientransaktion vertritt. Dies ist in mehreren US-Bundesstaaten illegal, darunter Alaska, Colorado, Florida, Kansas, Maryland, Texas, Vermont und Wyoming. Obwohl Doppelvertretung in einigen Bundesstaaten legal ist, bleibt sie eine umstrittene Praxis.
10. Über andere Immobilienmakler schlecht reden
Schließlich dürfen Immobilienmakler nicht schlecht über andere Makler und deren Geschäft sprechen oder negative Kommentare dazu abgeben, da dies unprofessionell ist und gegen ihre Berufsethik verstößt. Sie müssen ihre Kollegen mit Respekt und Höflichkeit behandeln, selbst wenn diese unterschiedliche Ansichten oder Herangehensweisen vertreten. Idealerweise sollten sie positive und konstruktive Beziehungen zu anderen Maklern aufbauen.
Abschluss
Immobilienmakler können grundsätzlich viele Aufgaben übernehmen, unterliegen aber bestimmten rechtlichen, ethischen und fachlichen Beschränkungen, die beachtet werden sollten. Diese Beschränkungen dienen dem Schutz beider Parteien und der Wahrung von Standards. Kurz gesagt: Immobilienmakler dürfen ihre Kompetenzen nicht wesentlich überschreiten (beispielsweise als Anwälte oder Gutachter agieren), diskriminierende Praktiken anwenden oder Tatsachen absichtlich verfälschen oder falsch darstellen. Durch die Einhaltung dieser Beschränkungen und ethischen Standards können Immobilienmakler ihren Kunden den bestmöglichen Service bieten und einen guten Ruf in der Branche wahren.
Quelle: https://floorfy.com/blog




