Eine davon ist die Aktualisierung des Status von Eigentumswohnungen, die von „im Bau“ auf „endgültig“ wechseln – ein notwendiges Verfahren für Projekte, die sich ihrer Endphase nähern.
SANTO DOMINGO – Das Grundbuchamt (RI) hat Änderungen an mehreren Registrierungsverfahren bekannt gegeben. Das Dokument ist bis zum 28. November dieses Jahres öffentlich einsehbar. Die Behörde erläuterte die Anpassungen detailliert, um die Nutzer über die geplanten Änderungen zu informieren.
Laut der Behörde beinhalten die Vorschläge Änderungen an den Verfahren zur an häufig im Registersystem angewandten Verwaltungsprozessen
Zu den änderungsfähigen Vorgängen gehören Aktualisierungen der Identität, Änderungen allgemeiner Informationen aufgrund des Erreichens der Volljährigkeit, Namensänderungen natürlicher Personen sowie Vorgänge, die sich aus neuen Namen oder sozialen Transformationen bei juristischen Personen ergeben.
Die Behörde verweist außerdem auf vorgeschlagene Änderungen bei Hypothekenverfahren , wie etwa Verlängerungen, Stornierungen und präventive Registrierungsverfahren, die üblicherweise bei Finanzgeschäften oder Immobilientransaktionen angewendet werden.
Ein weiterer Satz vorgeschlagener Anpassungen betrifft Bescheinigungen, Dienstbarkeiten, zivilrechtliche Teilungen , Arbeits- und Gebührenprivilegien sowie Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Wohnungseigentumsregime und der Errichtung von Treuhandverhältnissen.
Die vorgeschlagenen Änderungen umfassen auch die Übertragung von Rechten, einschließlich Verkäufen, Schenkungen, Tauschgeschäften und Sachleistungen – Vorgänge, die im Immobiliensektor des Landes üblich sind.
Artikel 24: Neue Maßnahmen, die einbezogen würden
Das Dokument enthält außerdem Artikel 24 , der die Einbeziehung neuer Registrierungsverfahren vorschlägt, für die es derzeit kein formelles Verfahren gibt.
Eine davon ist die Aktualisierung des Status von Eigentumswohnungen , die von „im Bau“ auf „endgültig“ wechseln – ein notwendiges Verfahren für Projekte, die sich ihrer Endphase nähern.
Es werden auch neue Vermerke vorgeschlagen, beispielsweise für die Einrichtung eines Familienwohnsitzes, allgemeine Informationen und Angaben zur Landnutzung. Diese würden es ermöglichen, Einträge vorzunehmen, ohne eine Belastung des Grundstücks zu begründen.
Der Artikel umfasst auch die Verfahren zur Löschung und Erneuerung vorläufiger Transaktionsregistrierungen sowie zwei Methoden zur Löschung des Familienvermögens: durch Verzicht oder durch Entzug der Familienzugehörigkeit.
Diese Information wurde vom Grundbuchamt über seine Social-Media-Kanäle veröffentlicht.



