Startseite >Immobilienmarkt> Können Sie nach Vertragsende in der Immobilie wohnen bleiben?

Können Sie nach Vertragsende in der Unterkunft bleiben?

SANTO DOMINGO.– Ja, es kommt vor und kommt weiterhin vor, dass Mieter aus verschiedenen Gründen – Krankheit, finanzielle Notlage oder Arbeitslosigkeit, familiäre Konflikte oder auch Faulheit oder der Wunsch, dem Vermieter das Leben schwer zu machenihren Mietvertrag überziehen. In diesen Fällen haftet der Bürge für die ausstehende Miete. Die Rolle des Gesamtschuldners ist in solchen Situationen entscheidend.

Kapitel III über Miete, Rechtskosten, Preisanpassung und Laufzeit des Mietvertrags des neuen, vom Kongress verabschiedeten, aber noch nicht von der Exekutive genehmigten Immobilienvermietungs- und Räumungsgesetzes bezieht sich auf die Pflichten des sogenannten Mitbürgen.

Absatz I behandelt Folgendes: „Der Eigentümer oder Vermieter behält sich das Recht vor, vom Mieter oder Pächter einen Nachweis zu verlangen, wer in Abwesenheit des Mieters alle vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Eigentümer übernimmt.“

In Absatz II wird dies unmissverständlich deutlich, denn dort wird festgelegt, dass der Gesamtbürge eine erhebliche Verantwortung trägt. Lesen wir: „Im Falle einer stillschweigenden Vertragsverlängerung erstrecken sich die Verpflichtungen des Gesamtbürgen bis zur Übergabe des Eigentums an den Eigentümer, es sei denn, dieser hat die Kündigung des Vertrags innerhalb der vereinbarten Frist mitgeteilt.“

Mit anderen Worten: Jede Entscheidung muss im gegenseitigen Einvernehmen zwischen den Parteien (Eigentümer und Mieter) getroffen werden, um Konflikte oder Rechtsstreitigkeiten vor Gericht zu vermeiden.

Mietzeitraum

„Die Mietdauer wird von den Parteien festgelegt. Sie wird im Vertrag festgehalten
und verlängert sich automatisch, sofern die Parteien nicht ausdrücklich widersprechen. Bei mündlichen Mietverträgen wird eine Mietdauer von mindestens einem Jahr vermutet, bei gewerblicher oder gemeinnütziger Nutzung zwei Jahren“, heißt es in Artikel neun.

Absatz 1 besagt, dass die Parteien am Ende der im Vertrag festgelegten Laufzeit eine Laufzeit für die Verlängerung vereinbaren können.

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José Arias
José Arias
Journalist und Schriftsteller. Autor von Marginalia. Gründer der Rubrik „Kulturelles Gerüst“ der Zeitung El Inmobiliario
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