SANTO DOMINGO.- Die Abgeordnetenkammer wird diesen Dienstag zwei wichtige Gesetzesentwürfe für den Immobiliensektor der Dominikanischen Republik beraten: einen zur Regulierung von Immobiliendienstleistungen und Maklerverträgen und einen weiteren zur Vermietung und Räumung von Immobilien.
Beide Initiativen werden während der zweiten ordentlichen Sitzung der ersten ordentlichen Legislaturperiode des Jahres 2025 vorgestellt, die am 27. Februar eröffnet wurde.
Auf der Website des Unterhauses ist die Tagesordnung der Legislative veröffentlicht. Als Befürworter des Projekts, das sich für eine Regulierung der Immobilienvermittlung im Land einsetzt, werden die Abgeordneten Braulio de Jesús Espinal Tavárez, Charles Noel Mariotti Paz und Edward Enrique Cruz Asunción genannt.
Der Vorschlag zur Regelung der Tätigkeit von Immobilienmaklern besteht aus neun Kapiteln und 79 Artikeln und hebt unter anderem die Bedeutung des Immobilienberufs als Motor der wirtschaftlichen Entwicklung des Landes hervor.
Er fügt hinzu, dass der Staat aus diesen Gründen die Immobilienbranche fördern, den Immobilienmarkt in der Dominikanischen Republik regulieren und transparent gestalten sowie ihn an internationale Standards anpassen sollte, um ein Rechtsinstrument zu schaffen, das die Kontrolle und Überwachung des Immobilienmarktes ermöglicht.
Darin wird detailliert dargelegt, dass die zuständigen Stellen in Angelegenheiten der Immobilienvermittlung das Ministerium für Industrie, Handel und KMU, die Immobiliengerichtsbarkeit, die Gemeinden, das Nationale Institut für den Schutz der Verbraucherrechte (PRO CONSUMIDOR) und das Ministerium für Wohnen, Habitat und Gebäude (MIVHED) wären, deren Verantwortung darin bestünde, die rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen zu schaffen, nach denen die Immobilienvermittlung im Land geregelt werden muss.
Mietrecht
Der Initiator des Gesetzentwurfs über Immobilienvermietung und Zwangsräumungen ist der Präsident der Abgeordnetenkammer, Alfredo Pacheco. Ziel des Gesetzes ist die Regelung der Beziehungen, Bedingungen und rechtlichen Verpflichtungen, die sich aus der Vermietung von Immobilien ergeben, die für Wohnzwecke, für Unternehmen oder für jede rechtmäßige Tätigkeit in der Dominikanischen Republik bestimmt sind.
Dies gilt jedoch nicht für städtische und vorstädtische Grundstücke mit landwirtschaftlichem Potenzial, ländliche Bauernhöfe, Pensionen und Beherbergungsbetriebe, die ihre Registrierung bei der zuständigen Behörde nachweisen, vorübergehende Nutzungen von Flächen und Ständen auf Märkten und Messen oder anlässlich von Festlichkeiten, Parks oder Unternehmen in Freizonen, die gemäß Gesetz Nr. 8-90 vom 15. Januar 1990 über die Förderung von Freizonen tätig sind, Vermietungen von Häusern und Wohnungen mit einer Dauer von weniger als 30 Tagen, Vermietungen von Parkplätzen, Werbeflächen, zur Vermietung überlassenes Staatseigentum und jede gewerbliche Tätigkeit, die einem Sondergesetz unterliegt.
Es umfasst 17 Kapitel und 60 Artikel und hat zum Ziel, dem Land ein aktualisiertes Instrument zur Verfügung zu stellen, das an die aktuellen Bedürfnisse des Marktes angepasst ist.




