SANTO DOMINGO.- Das Grundbuchamt (RI) erinnerte Bürger und Nutzer an das Inkrafttreten der Verordnungen des Gesetzes 108-05 über das Grundbuchamt sowie an die technischen Bestimmungen für die Verfahren und Anforderungen der nationalen Direktionen für Katastervermessung und Eigentumsregistrierung.
Seit Freitag, dem 10. November 2023, hat die Institution die Aktualisierung der folgenden Bestimmungen umgesetzt: allgemeine Registrierung von Eigentumsrechten, Katastervermessungen und Einbeziehung der Parzellenregulierung und -abgrenzung.
In einer Pressemitteilung der Behörde wird erläutert, dass auch die technischen Bestimmungen für die Verfahren und Anforderungen der nationalen Direktionen für Katastervermessung und Grundbucheintragung aktualisiert wurden. Ziel ist es, die technischen und Registrierungsprozesse, die den vorgenannten nationalen Direktionen vorgelegt werden, zu vereinheitlichen und zu standardisieren sowie die Vorlage von Verfahren und Serviceanfragen bei der RI zu erleichtern.
„Seit März letzten Jahres hat RI einen Prozess der Kontaktaufnahme mit verschiedenen gesellschaftlichen Sektoren eingeleitet, die mit der Einrichtung verbunden sind (akademische Institutionen, Gewerkschaften, die breite Öffentlichkeit und Benutzer des Systems), um die wichtigsten Änderungen dieser Bestimmungen bekannt zu machen“, heißt es in der Pressemitteilung.
Er fügt hinzu, dass der Prozess auch eine öffentliche Konsultationsphase zu den technischen Bestimmungen für Katastervermessungen und Eigentumsregistrierung sowie eine Kampagne auf den digitalen Plattformen des Grundbuchamts umfasste.
Die Behörde weist darauf hin, dass Sie für weitere Einzelheiten zu den neuen Bestimmungen ihre Website www.ri.gob.do besuchen und auf die folgenden Links klicken können.




