Die Bauarbeiten beginnen. Es bleiben noch 34 Tage, um Stellungnahmen zum Entwurf der Verordnung einzureichen…

Es bleiben noch 34 Tage, um Kommentare zu den Entwurfsverordnungen für Gesetz 30-26 einzureichen

Eigentümer, Käufer, Verkäufer, Bauträger, Vermittler und Investoren müssen wissen, wie die Bestimmungen der Reform in der Praxis angewendet werden. Artikel 296-1 der Reform sieht eine Sonderregelung mit einem einmaligen und endgültigen Steuersatz von 10 % auf Kapitalgewinne aus der Veräußerung von Immobilien im Eigentum von Privatpersonen vor

SANTO DOMINGO.– Das Verfahren zur Regelung des Gesetzes 30-26, das unter anderem eine neue Regelung für Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Immobilien durch Privatpersonen einführte, steht der Öffentlichkeit noch bis zum 11. November 2026 auf dem offiziellen öffentlichen Konsultationsportal des Rechtsberaters der Exekutive zur Beteiligung offen.

Die Behörde veröffentlichte am 7. September auf ihrer Website den Entwurf der Durchführungsbestimmungen zum Gesetz 30-26 über Maßnahmen zur Förderung des Wirtschaftswachstums, zur Vereinfachung der Besteuerung und zur Abmilderung der internationalen Krise und bietet auf dieser Website die Möglichkeit, Kommentare oder Anmerkungen einzureichen.

Der Aufruf ist für den Immobilienmarkt von besonderem Interesse, da mit dem Gesetz 30-26 eine Steuer von 10% als einmalige und endgültige Zahlung auf Kapitalgewinne eingeführt wurde, die Privatpersonen durch den Verkauf von Immobilien erzielen.

Die Generaldirektion für Innere Steuern bestätigte später, dass die Anwendung der Steuer eine allgemeine Regelung erfordert, die das Abrechnungsverfahren festlegt.

Wie können Beobachtungen eingereicht werden?

Die allgemeinen Bestimmungen für öffentliche Konsultationen besagen, dass Bürger, Unternehmen und Organisationen, die von dem Vorschlag betroffen oder potenziell betroffen sind, sowie die breite Öffentlichkeit, auch wenn sie nicht direkt betroffen ist, teilnehmen können; für die Teilnahme ist keine Mitteilung per E-Mail erforderlich.

Auf der Konsultationsseite selbst besteht die Möglichkeit, das Projekt im PDF-Format herunterzuladen , und es gibt einen Bereich mit der Bezeichnung „ Kommentare einreichen “, über den Interessierte ihre Kommentare direkt an die Rechtsberatung senden können.

Das Formular fragt Folgendes ab:

  • Vollständiger Name
  • E-Mail
  • Anmerkungen oder Vorschläge zum Projekt.

Sobald die Informationen vollständig sind, muss der Nutzer das Formular über dieselbe Plattform einreichen. Die Rechtsabteilung teilt mit, dass die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen des Projektprüfungsprozesses, der am 11. November 2026 (in 34 Tagen) abgeschlossen sein wird, zusammengetragen werden.

Die Rechtsabteilung weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei dem zur Konsultation vorgelegten Dokument um einen offiziellen Verordnungsentwurf, jedoch noch um einen vorläufigen technischen Text; daher ist es noch nicht die Verordnung, sondern noch ein Entwurf und erst mit Erlass des Dekrets gültig.

Die eingegangenen Kommentare sind Teil des Überprüfungsprozesses vor der endgültigen Genehmigung. Dies bedeutet, dass der derzeit zur Konsultation stehende Text vor seiner Verabschiedung als endgültiger Standard noch Änderungen erfahren kann.

Eine 10%ige Änderung bei der Behandlung von Immobiliengewinnen

Mit dem Gesetz 30-26 wurde die 10%ige Steuer auf Kapitalgewinne aus Immobilienverkäufen von Privatpersonen eingeführt, allerdings blieben Aspekte der Anwendung offen, die einer regulatorischen Weiterentwicklung bedürfen.

Im August antwortete die DGII selbst auf eine Anfrage bezüglich des neuen Steuersatzes und erklärte, dass das Verfahren zur Festsetzung der Steuer durch eine allgemeine Regelung festgelegt werde, die sich zu diesem Zeitpunkt in Arbeit befinde.

Laut einer Analyse der Firma Guzmán Ariza unterlagen Kapitalgewinne vor dem Gesetz 30-26 der allgemeinen Regelung des Steuergesetzbuches, insbesondere Artikel 289, der die Regeln für die Ermittlung des Gewinns festlegt, während die Besteuerung von natürlichen Personen in die Einkommensteuerregelung integriert war.

Das Gesetz 30-26 schafft durch Artikel 296-1 eine Sonderregelung mit einem Steuersatz von 10% als einmalige und endgültige Zahlung für Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Immobilien im Eigentum von Privatpersonen.

Der Konsultationsprozess für die Verordnungen kommt daher einer besonderen Bedeutung für Eigentümer, Käufer, Verkäufer, Bauträger, Vermittler und Investoren zu, die wissen müssen, wie die Bestimmungen der Reform in der Praxis angewendet werden.

Die zur Konsultation vorgelegten Regelungen dürfen nicht mit dem Gesetz oder bestehenden Steuervorschriften verwechselt werden. Ihr Zweck ist die Entwicklung von Maßnahmen, die für ihre Umsetzung einer Regelung bedürfen.

Die Konsultationsphase läuft bis zum 11. November 2026. Kommentare können über das Formular auf der offiziellen Website des Rechtsberaters der Exekutive unter folgendem Link eingereicht werden:

https://www.consultoria.gov.do/consultas/publicas/consulta-publica-borrador-reglamento-de-aplicacion-de-la-ley-num-30-26-sobre-medidas-pro-crecimiento-economico-simplificacion-fiscal-y-mitigacion-de-la-crisis-internacional-3068

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Solangel Valdez
Solangel Valdez
Journalistin, Fotografin und PR-Spezialistin. Ambitionierte Schriftstellerin, Leserin, Köchin und Weltenbummlerin.
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